Einzelhandel hält 2G-Regelung für verfassungswidrig

Berlin (Reuters) – Die 2G-Regel mit Einschränkungen im Einzelhandel ist nach Ansicht des Lobbyverbands HDE verfassungswidrig.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) teilte am Mittwoch mit, laut einem von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten der Kanzlei Noerr seien diese Maßnahmen im Kampf gegen die Virus-Pandemie unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig. Zutrittsbeschränkungen nur für Geimpfte und Genesene für den Einzelhandel seien “nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein”, kritisierte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Deshalb solle die Politik hiervon wieder Abstand nehmen. Die 2G-Regel gilt bereits in mehreren Bundesländern und soll letztlich auch helfen, die Impfquote zu erhöhen.

Das Rechtsgutachten sieht laut HDE vor allem eine Verletzung der Berufsfreiheit und des sogenannten Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Zudem liege auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts vor. Kurzfristig sei der Staat zu finanziellen Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen seien. Dem Gutachten zufolge sind 2G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Entschädigung nicht mehr zu rechtfertigen, “wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet”.

Genth erklärte, Einkaufen mit Maskenpflicht und Abstand bei Hygienekonzepten auf begrenzter Fläche sei sicher. “Mit 2G drohen vielen Einzelhändlern im Weihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent.” Viele Betriebe wären damit in ihrer Existenz bedroht. Sollte die Politik an der 2G-Regel festhalten, müsse es umfassende Entschädigungen für den Einzelhandel geben. “Das muss dann deutlich mehr sein als die bisherigen Fixkostenzuschüsse”, betonte Genth. Die heute vorgesehenen, anteiligen Fixkostenhilfen ersetzten nur rund ein Viertel der tatsächlichen Verluste. Eine allgemeine Impfpflicht sei nötig, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen.

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