Berlin (Reuters) – Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen in Deutschland für ihren Unterhalt ähnliche Leistungen wie Asylbewerber erhalten und somit keinen direkten Anspruch auf Hartz IV haben.
Darauf laufe eine Einigung zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Arbeitsministerium hinaus, sagte eine mit den Verhandlungen vertraute Person am Freitag der Nachrichtenagentur Reuters. Anders als Asylsuchende sollten sie aber sofort Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben. Ihre Aufenthaltserlaubnis beinhalte das Recht, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Über die Einigung zwischen den beiden Ministerien gebe es im Laufe des Tages noch Gespräche mit den Bundesländern. Die erwarteten Flüchtlinge sollen auf die Länder verteilt werden.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte auf Anfrage, “dass für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine voraussichtlich das Asylbewerberleistungsgesetz anwendbar sein wird”. Ein Asylverfahren müssen die Flüchtlinge dafür nicht beantragen, da sie auf der Grundlage einer EU-Richtlinie bis zu drei Jahre Schutz erhalten.