München (Reuters) – Der ehemalige Steueranwalt und Finanzbeamte Hanno Berger muss sich von April an parallel vor zwei Gerichten für seine Rolle in der Cum-Ex-Affäre wegen Steuerhinterziehung verantworten.
Das Landgericht Bonn setzte den ersten Verhandlungstermin vor der 12. großen Strafkammer am Dienstag für den 4. April an. (Az. 62 KLs 2/20) Das Landgericht Wiesbaden will acht Tage später – am 12. April – in das Verfahren gegen den 71-Jährigen vor der 6. Großen Strafkammer einsteigen. Berger war Ende Februar von der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert worden. (Az. 6 KLs–1111 Js 18753/21) Er sitzt seither in Frankfurt-Preungesheim in Untersuchungshaft.
Berger gilt als geistiger Vater des Betrugssystems, mit dem sich Investoren eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden vom Finanzamt doppelt erstatten ließen. Dazu verschoben sie um den Stichtag für die Auszahlung der Dividende herum untereinander Aktien mit (“cum”) und ohne (“ex”) Dividendenanspruch. Berger hat die Vorwürfe stets bestritten und erklärt, das Vorgehen sei ein legales Steuersparmodell.
Die Staatsanwaltschaften in Frankfurt und Köln, die jeweils die Auslieferung Bergers angestrengt hatten, konnten sich nicht auf eine Zusammenführung der beiden Verfahren einigen, wie das Landgericht Bonn erklärte. Die Verhandlungstermine seien aber aufeinander so abgestimmt, dass beide Prozesse parallel geführt werden könnten. In Wiesbaden wird Berger Steuerhinterziehung in Höhe von 113 Millionen Euro vorgeworfen, in Bonn geht es um einen Schaden für den Fiskus von gut 278 Millionen Euro. Das dortige Landgericht hatte im Februar einen ehemaligen Banker von M.M. Warburg wegen Cum-Ex-Geschäften zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, nachdem der 63-Jährige ein Geständnis abgelegt hatte.