Düsseldorf (Reuters) – Der Verfassungsschutz darf die Alternative für Deutschland (AfD) nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln als Verdachtsfall einstufen.
Das Gericht wies damit am Dienstag nach knapp zehnstündiger Verhandlung eine Klage der AfD ab, wie es am Dienstag mitteilte. Es gebe “ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei”, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die AfD hatte sich gegen eine Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz gewandt. Die Einstufung erlaubt auch eine Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz.
Der nationalistische “Flügel” innerhalb der AfD sei zwar formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber teils weiter maßgeblichen Einfluss innerhalb der Partei aus, erklärte die Kammer. Auch Aktivitäten in der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) seien in die Entscheidung eingeflossen. Im “Flügel” als auch in der JA sei dem Gericht zufolge “ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel”. Danach müsse das deutsche Volk “in seinem ethnischen Bestand erhalten und sollten ‘Fremde’ möglichst ausgeschlossen werden. Dies weiche vom Volksbegriff des Grundgesetzes ab. Zudem sei auch eine “ausländerfeindliche Agitation” zu erkennen.
Gegen das Urteil kann die AfD Berufung einlegen. Entscheiden würde dann das Oberverwaltungsgericht Münster.