Brüssel (Reuters) – Die EU-Kommission will Verstöße gegen Russland-Sanktionen stärker bekämpfen.
So sollen eingefrorene Vermögenswerte von Unternehmen und Personen besser konfisziert werden können. Die Brüsseler Behörde schlug am Mittwoch vor, Sanktionsverstöße europaweit zu einer Straftat zu machen. Justizkommissar Didier Reynders sagte, in zwölf EU-Ländern sei dies bislang eine Straftat, in 13 Staaten eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat und in zwei Ländern immer eine Ordnungswidrigkeit. Dementsprechend würden sich die Strafen stark voneinander unterscheiden. Die Kommission wolle hier einen einheitlichen und strengeren Rahmen schaffen.
Wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die EU zahlreiche Sanktionen gegen russische Unternehmen und Personen verhängt. Viele EU-Staaten – auch Deutschland – haben aber Probleme, diese auch durchzusetzen. Regierungsvertretern zufolge stößt die Vermögensermittlung an Grenzen, wenn russische Oligarchen durch verschachtelte Unternehmenskonstruktionen ihr Vermögen verschleiern. Der Bundestag hat deswegen gerade einem Gesetz zugestimmt, dass die Zusammenarbeit der Behörden verbessern und sanktionierte Personen zur Offenlegung ihrer Finanzen zwingen soll. Weitergehende Maßnahmen sollen im zweiten Halbjahr angegangen werden – unter anderem eine zentrale Koordinierungsstelle.
Bislang sind russische Vermögenswerte oft lediglich eingefroren, aber nicht beschlagnahmt. Teilweise wird gefordert, dies zu tun und sie zu verwenden, um den Wiederaufbau der Ukraine zu finanzieren. Eingefroren hat die EU bislang zehn Milliarden Euro an physischen Werten und 20 Milliarden an Bank-Guthaben russischer Oligarchen. Nach bisheriger Rechtslage setzt eine Beschlagnahmung eine vorherige Verurteilung voraus. Dann dürfen auch nur Vermögenswerte herangezogen werden, die in direktem Zusammenhang mit dem Verbrechen stehen.
Den Plänen zufolge müssen die Regierungen aller 27 EU-Staaten zustimmen, außerdem das Europäische Parlament mehrheitlich. Es sind auch Strafen für Helfer vorgesehen, etwa Banker oder Anwälte. Insgesamt sollen Beschlagnahmungen von Kriminellen leichter werden. Dies soll schon möglich werden, bevor ein ordentliches Gericht dies bestätigt. Die Kommission schätzt die jährlichen Einnahmen krimineller Organisationen in der EU auf 139 Milliarden Euro. Nur zwei Prozent werden durch Behörden eingefroren, wiederum die Hälfte davon später beschlagnahmt.