Bundesregierung will Wind-Abstandsregeln per Gesetz aushebeln

– von Markus Wacket

Berlin (Reuters) – Die Bundesregierung will Hürden für den Bau von Windrädern einreißen und die Abstands-Regelungen der Länder dafür aushebeln.Mit dem Gesetzespaket, das der Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch vorlag, sollen rund zwei Prozent der Fläche Deutschlands für Windräder reserviert werden. Um dies durchzusetzen, soll nicht nur Planungs- und Baurecht, sondern auch das Naturschutz-Gesetz geändert werden. Zwar können die Abstandsregeln für Windräder zu Wohngebäuden dem Vorhaben zufolge zunächst in Kraft bleiben. Verfehlt ein Bundesland aber seine Flächenvorgaben, werden diese Regelungen hinfällig. Bereits bis Juni 2023 müssen solche Vorschriften fallen, wie sie derzeit häufig selbst in bestehenden Windenergie-Gebieten greifen. Das Bundesgesetz ist so formuliert, dass eine Zustimmung der Länder im Bundesrat nicht nötig ist.

Regierungskreisen zufolge soll das Vorhaben noch am Mittwoch auf den Weg gebracht, nächste Woche vom Kabinett gebilligt und dann in den Bundestag eingebracht werden. Die Regierung begründet ihr Vorgehen mit einer dringend nötigen Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien mit dem Klimaschutz – aber auch mit dem Krieg in der Ukraine und der Sicherheitspolitik. Dafür brauche man auch mehr Windenergie: “Dies erfordert mehr als eine Verdoppelung der ausgewiesenen Fläche in den kommenden Jahren”, heißt es im Gesetzentwurf.

Klimaminister Robert Habeck sagte am Randes seines Besuchs in Jordanien, es müssten Versäumnisse der letzten Jahre aufgeholt werden. Eine Verhinderungsplanung sei nicht akzeptabel, betonte der Grünen-Politiker mit Blick auf die Abstandsregeln von meist etwa 1000 Meter zu Wohngebäuden. Stattdessen wolle man auch von von der EU eingeräumten Möglichkeiten Gebrauch machen, dass in ausgwiesenen Windgebieten Projekte innerhalb eines Jahre genehmigt werden könnten.

Der Verband der Kommunalen Unternehmen lobte die Regelungen zu den Flächenvorgaben, kritisierte aber die geplante Reform des Naturschutzes als nicht weitgehend genug. “Nach allem was bekannt ist, sind die geplanten Regelungen nicht geeignet, der Windenergie den Durchbruch zu bringen”, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

FDP-Vize-Fraktionschef Lukas Köhler signalisierte Zustimmung zu den Plänen von Klima-, Umwelt- und Bauministerium, die von Grünen sowie SPD geführt werden. Wichtig sei, dass jedes Land weiter entscheiden könne, wie es mit den Mindestabständen umgehe. Sie müssten aber genauso sicherstellen, dass die zwei Prozent erreicht werden.

Derzeit sind nur rund 0,8 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen. Tatsächlich genutzt werden 0,5 Prozent. Widerstand von Anwohnern und Naturschützern sowie lange Genehmigungsverfahren bremsen Planungen. Ziel der Regierung ist, die Leistung der Windräder an Land bis 2030 auf 115 Gigawatt zu verdoppeln. Mit dem Zwei-Prozent-Ziel sollen dann sogar 165 Gigawatt möglich sein. Bis 2030 sollen insgesamt 80 Prozent des Stromverbrauchs von erneuerbaren Energien gedeckt werden, bis 2035 nahezu 100 Prozent.

BUND MACHT JEDEM EINZELNEN LAND VORGABEN

Um die Flächenziele durchzusetzen, sind im Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) klare Vorgaben für jedes Land enthalten: Bayern etwa muss bis Ende 2026 1,1 Prozent ausweisen und bis 2032 dann 1,8 Prozent. Gleiches gilt für Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Länder mit mehr Wind wie etwa Mecklenburg-Vorpommern haben Vorgaben von 1,4 und 2,1 Prozent. Für Stadtstaaten gibt es deutlich niedrigere Werte. Die Bundesländer erhalten die Option, in einem gewissen Rahmen über Verträge untereinander ihre Vorgaben zu verschieben. Wenn ein Land mehr als die zugewiesen Quote für Windräder ausweist, kann es diese zusätzlichen Flächen an ein anderes “verkaufen”, das weniger leistet.

Sind die Ziele in Gefahr verfehlt zu werden, fallen demnach auch die in den Ländern aufgestellten Abstands-Regeln: “Mindestabstandsregelungen sind nicht mehr anwendbar, wenn die Flächenbeitragswerte des Landes nach dem WindBG nicht erreicht werden”, heißt es. Auch andere Beschränkungen greifen dann nicht mehr. “Festlegungen in Raumordnungsplänen oder Darstellungen in Flächennutzungsplänen können ihnen fortan nicht mehr entgegengehalten werden.” Bis Juni 2023 müssen demnach schon Abstandsregeln fallen, die in bereits ausgewiesenen Windflächen existieren und dort den Ausbau blockieren.

Für die Ausbau-Ziele wird es auch Einschnitte im Naturschutz-Recht geben. “Der Betrieb von Windenergieanlagen liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit”, soll es dort nun heißen. Entsprechend werden die Flächen ausgeweitet, die für Windräder infrage kommen. Für Greifvögel, die durch die Rotorblätter besonders gefährdet sind, gibt es detaillierte Regelungen je nach Art. Nisthilfen dürfen von Vogelschützern im Umkreis von 1,5 Kilometer von Windenergie-Gebieten nicht mehr angebracht werden, damit sich solche Arten dort gar nicht erst ansiedeln.

Um die Vögel zu schützen, müssen die Windkraft-Betreiber in sensiblen Gebieten aber auch zeitweise die Windräder abschalten. Sie können aber auch Ausweichgebiete schaffen, um die Vögel aus der Region wegzulocken. Artenschutzprogramme, die von der Windbranche mitbezahlt werden müsse, sollen zudem dafür sorgen, dass zumindest landes- oder bundesweit die Vogel-Zahl einer Art nicht sinkt.

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