Karlsruhe (Reuters) – Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Antrag gescheitert, dass ihre Kandidaten zumindest vorläufig den Vorsitz in mehreren Bundestagsausschüssen übernehmen.
Der Zweite Senat wies in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung den Eilantrag der Partei ab. Endgültig wird über die Klage erst zu einem späteren Zeitpunkt im Hauptsacheverfahren entschieden.
Die AfD-Fraktion hatte nach der Bundestagswahl in drei Ausschüssen Kandidaten für den Vorsitz vorgeschlagen, aber alle drei wurden nicht gewählt. Die Partei hält das für verfassungswidrig, da nach den früheren Gepflogenheiten jede Fraktion gemäß ihrer Stärke den Vorsitz in einem Bundestagsausschuss erhielt. Ihre Kandidaten scheiterten im Innenausschuss, im Gesundheitsausschuss und im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit. (AZ: 2 BvE 10/21)
(Bericht von Ursula Knapp, redigiert von Sabine Wollrab. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)