EU-Gericht kürzt Milliarden-Strafe gegen Google geringfügig

Luxemburg (Reuters) – Die Klage des US-Internetriesen Google gegen eine Milliarden-Strafe der EU-Kommission ist weitgehend gescheitert.

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg bestätigte am Mittwoch im Wesentlichen eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2018, Google wegen illegalen Praktiken beim Handy-Betriebssystem Android eine Rekordstrafe von mehr als vier Milliarden Euro aufzubrummen. Das Gericht kürzte das damals beschlossene Rekord-Bußgeld aber von 4,3 Milliarden Euro auf rund 4,1 Milliarden Euro. Google zeigte sich enttäuscht. Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) können binnen zwei Monaten und zehn Tagen Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt werden.

Google habe etwa Smartphone-Herstellern und Mobilfunknetzbetreibern unzulässige Vorschriften für die Verwendung von Android gemacht und verlangt, bestimmte Google-Apps vorzuinstallieren, hatte die EU-Kommission 2018 festgestellt. “Auf diese Weise hat Google Android dazu verwendet, die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu festigen”, begründete EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager die Entscheidung damals und verhängte die höchste Geldstrafe, mit der die Kommission jemals ein einzelnes Unternehmen belegt hat. Google hatte umgehend angekündigt, die Strafe anfechten zu wollen. Das Gericht folgte der Argumentation der Kommission nun in weiten Teilen, in wenigen Punkten wichen die Richter aber ab – und reduzierten das Bußgeld leicht. “Wir sind enttäuscht, dass das Gericht die Entscheidung nicht in vollem Umfang annulliert hat”, teilte der US-Tech-Riese nun mit.

Google liegt bei einer Reihe von Themen mit den EU-Wettbewerbshütern im Clinch. Erst 2021 hatte ein Luxemburger EU-Gericht eine Milliardenstrafe der Brüsseler Wettbewerbshüter gegen den US-Technologiekonzern bestätigt. Diese waren in diesem Fall zu dem Schluss gekommen, dass das Unternehmen seinem eigenen Preisvergleichsdienst “Google Shopping” einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft habe. Auch das Bundeskartellamt hat den US-Konzern neben anderen Internet-Riesen im Visier. Der Wettbewerb im Zukunftsfeld Digitalwirtschaft müsse in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission geschützt werden, hatte Kartellamtschef Andreas Mundt immer wieder betont. Auch Vestager will den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft schützen. Die Entscheidung der Luxemburger Richter könnte den Wettbewerbshütern nun Rückenwind auch in anderen Verfahren geben.

(Bericht von Foo Yun Chee und Matthias Inverardi, redigiert von Hans Seidenstücker. Bei Rückfragen wenden Sie sich bittean unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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