Ampel-Regierung würde höhere Freibeträge bei Erbschaftsteuer mittragen

Berlin/München (Reuters) – Die Ampel-Regierung im Bund aus SPD, Grünen und FDP hat eine deutliche Anhebung der Freibeträge bei der Übertragung von Immobilienvermögen signalisiert.

Mehrere Vertreter der Koalition sagten am Dienstag, die Mehrheit dafür im Bundestag würde stehen. Allerdings müssten die Länder zuvor selbst die Initiative ergreifen und eine Mehrheit im Bundesrat organisieren, der am Freitag tagt. Die FDP sieht dafür unionsgeführte Länder wie Bayern in der Pflicht. Bayern, das sich wiederholt für eine Erhöhung der Erbschaftsteuer-Freibeträge eingesetzt hatte, kritisierte das Vorgehen.

Von der Erbschaft- und Schenkungssteuer profitieren ausschließlich die Länder. Seit 2009 wurden die Freibeträge nicht mehr angehoben. In der Zeit haben viele Immobilien aber massiv an Wert zugelegt. Sie an Familienangehörige zu übertragen, wird damit für den Staat lukrativer und für Erben immer teurer.

“Hier liegt die Initiative bei den Ländern – so sie denn wollen”, sagte Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner in Berlin. Das könne eine gute Nachricht für Eigentümer werden. Nötig wäre eine Erhöhung der Freibeträge um gut 25 Prozent. “Jetzt hat die Länderseite Klarheit.” Noch gebe es aber keinen Gesetzentwurf im Bundesratsverfahren. “Bei der Erbschaftsteuer liegt der Ball jetzt auf dem Elfmeterpunkt.” Die Länder müssten nur entscheiden, ob sie den Treffer auch landen wollten. Christian Dürr, der Fraktionschef der FDP im Bundestag, ergänzte, Bayern sei jetzt am Zug.

Aus der CSU kam Kritik. “Das Thema jetzt den Ländern hinzuwerfen, ist schlicht unglaubwürdig und grenzt an Arbeitsverweigerung”, erklärte Bayerns Finanzminister Albert Füracker. Bayern werde am Freitag beantragen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. “Dieser Initiative können sich dann alle anschließen – es ist sozusagen die Nagelprobe, wie ernst es die Ampelparteien meinen.” CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt erklärte, seine Partei werbe weiterhin dafür, eine massive Erhöhung der Erbschaftsteuer abzuwenden.

Mit dem zuletzt vom Bundestag beschlossenen Jahressteuergesetz werden ab Anfang 2023 die Werte von Häusern und Wohnungen näher an ihrem Marktwert angesetzt.

(Bericht von Andreas Rinke, Christian Krämer, Alexander Ratz und Jörn Poltz.; Redigiert von Hans Busemann; Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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