Regierung will Besteuerung von Energieentlastungen einfach halten

Berlin (Reuters) – Die Bundesregierung will die Besteuerung der Entlastungen durch die Dezemberhilfe sowie die Gas- und Wärmepreisbremse mit geringem Verwaltungsaufwand verbinden.

Das sicherte sie am Freitag in einer Protokollerklärung zur Verabschiedung des Jahressteuergesetzes durch den Bundesrat zu. Daraufhin stimmten auch Länder mit einer Regierungsbeteiligung der Union für das Paket, das zahlreiche Steueränderungen enthält. Sie verhalfen dem vom Bundestag vor zwei Wochen beschlossenen Gesetzesvorstoß der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP somit zur erforderlichen Mehrheit.

Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) warf der Bundesregierung vor, sie habe ein Stückwerk vorgelegt, das ein “bisher unbekanntes Maß an zusätzlicher Bürokratie” schaffe. Es enthalte zugleich “unstrittig eine Reihe notwendiger und sinnvoller Regelungen”. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Katja Hessel (FDP), warb um Zustimmung. Sie verwies auf die Steuervorteile für Arbeitnehmer etwa durch eine höhere Homeoffice-Pauschale, den Sparer-Pauschbetrag und die volle Abzugsfähigkeit der Rentenbeiträge.

Das Paket enthält eine Reihe von Steuervorteilen etwa im Wohnungsbau, für Solarstromanlagen und für Arbeitnehmer. Andere Änderungen wie eine Übergewinnabgabe für einige Energieunternehmen laufen dagegen auf Steuererhöhungen hinaus. Bei Privatpersonen mit höheren Einkommen wird ein Teil der Entlastungen durch die Gas-Soforthilfe im Dezember sowie die Gaspreisbremse wieder eingesammelt. Dies wird als sozialer Ausgleich gewertet, da höhere Einkommen auf die Entlastungen weniger angewiesen seien. Es wird mit Einnahmen von etwa 850 Millionen Euro gerechnet. Die Bundesregierung sicherte nun in einer Protokollerklärung zu, sie werde “den steuerlichen Administrationsbedarf in einem zeitnahen Gesetzgebungsverfahren des Bundesministeriums der Finanzen aufgreifen”.

Besonders umstritten war bis zuletzt das Bewertungsgesetz, das durch eine marktnähere Bewertung von Immobilien bei Erbschaften und Schenkungen zu höheren Abgaben führen dürfte. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) forderte, die Freibeträge zu erhöhen. Hessel verwies darauf, die Erbschaft- und Schenkungsteuer sei eine Ländersteuer. Wenn sie die Steuerfreibeträge erhöhen wollten, müsse das von ihnen ausgehen: “Uns hätten Sie dann als Bundesregierung auf der Seite.”

(Bericht von Holger Hansen. Redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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