(Reuters) – US-Präsident Donald Trump will als Teil eines härteren Vorgehens bei der Einwanderung die Verleihung der US-Staatsbürgerschaft bei der Geburt auf amerikanischem Boden abschaffen – das Geburtsortsprinzip.
Gegen einen entsprechenden Erlass des Republikaners wurden umgehend zahlreiche Klagen eingereicht. Die “birthright citizenship” wird seit mehr als 150 Jahren anerkannt und ist in der Verfassung verankert. Es folgen Einzelheiten zur Debatte und den juristischen Grundlagen:
WAS IST DAS GEBURTSORTSPRINZIP?
Jeder, der in den USA geboren wird, gilt von Geburt an als amerikanischer Staatsbürger. Dies ergibt sich aus dem 14. Verfassungszusatz von 1868. Ein Gesetz von 1952 behandelt ebenfalls, wer ein Bürger ist. Hier sind die Formulierungen ähnlich.
GIBT ES AUSNAHMEN?
Kinder von ausländischen Diplomaten mit diplomatischer Immunität werden nicht US-Bürger, da sie nicht der Gerichtsbarkeit der USA unterliegen. Die Frage der Gerichtsbarkeit ist auch der zentrale Ansatz bei Trumps Erlass.
GIBT ES URTEILE ZU DER FRAGE?
Das Oberste Gericht hat sich im Wesentlichen nur 1898 mit dem Geburtsortsprinzip beschäftigt. Damals entschied es im Fall eines rechtmäßig aus China eingewanderten Vaters, dass sein in den USA geborener Sohn US-Bürger sei. Ein weiterer Fall von 1884 betraf einen Ureinwohner, der trotz seiner Geburt in den USA nicht wählen durfte, weil er Mitglied eines Stammes war. Der Kongress verlieh den Indianern schließlich 1924 flächendeckend die amerikanische Staatsbürgerschaft.
WARUM SIND KRITIKER GEGEN DIE REGELUNG?
In den USA leben Experten zufolge inzwischen bis zu 14 Millionen Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis – das ist etwas weniger als die Bevölkerung von Nordrhein-Westfalen. Ihre in den USA geborenen Kinder haben gegenwärtig Anrecht auf die amerikanische Staatsbürgerschaft. Trump zufolge reisen Ausländerinnen in die USA, nur um dort ihr Kind zur Welt zu bringen.
WELCHE ARGUMENTE BRINGEN DIE KRITIKER VOR?
Einige Experten verweisen auf die Passage zur Gerichtsbarkeit in der Verfassung und argumentieren, dies zeige, dass nicht alle im Land geborenen Kinder die Staatsbürgerschaft erhalten sollten. Hier setzt Trumps Erlass an: Wenn die Mutter sich illegal im Land aufhalte und der Vater kein Bürger sei oder eine Aufenthaltsgenehmigung habe, gelte das Prinzip nicht. Denn dann unterlägen deren Kinder nicht der Gerichtsbarkeit der USA.
WAS SAGT DIE MEHRHEIT DER EXPERTEN?
Sie weist dieses Argument zurück. Sie verweisen darauf, dass illegal eingewanderte Migranten im Gegensatz zu Diplomaten keine Immunität besitzen. Zudem müssen sie sich an die Gesetze der USA halten. Damit wären sie sehr wohl der Gerichtsbarkeit des Landes unterworfen.
(Zusammengestellt von Tom Hals, geschrieben von Scot W. Stevenson, redigiert von Ralf Bode. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)