Zürich (Reuters) – Der Börsenstreit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) droht eine mögliche 30-Milliarden-Fusion in der Prüf- und Inspektionsbranche zu behindern.
Sollten sich die Schweizer SGS und der französische Rivale Bureau Veritas auf eine Übernahme des Unternehmens aus dem Großraum Paris einigen, könnten die geltenden Schweizer Börsenregeln einen dabei geplanten Aktientausch erschweren. Das Schweizer Finanzministerium treibt eine Änderung dieser Regeln voran und hat dafür auch Rückendeckung von Parlamentskommissionen, doch der notwendige Entscheid der Regierung steht noch aus.
Vergangene Woche hatten SGS und Bureau Veritas mitgeteilt, dass sie über einen Zusammenschluss verhandeln. Noch ist der Deal zwischen dem Weltmarktführer aus der Schweiz und den Franzosen noch nicht in trockenen Tüchern. Eine mit der Situation vertraute Person erklärte, dass bei einer Einigung wohl die Bureau-Veritas-Eigner SGS-Titel und nicht etwa Cash erhalten würden. Als Teil eines solchen Aktientausches müssten die SGS-Aktien dabei zumindest vorübergehend in Paris gehandelt werden.
Das zum Schweizer Finanzministerium gehörende Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) wollte sich zu einer möglichen Transaktion zwischen SGS und Bureau Veritas zwar nicht äußern. Doch ein Sprecher erklärte: “Es ist nicht ausgeschlossen, dass die bestehende Börsenschutzmassnahme die Übernahme europäischer Firmen durch Schweizer Firmen erschweren kann, falls es bei Übernahmen zu Doppelnotierungen von Schweizer Aktien kommt.” Ähnlich äußerte sich die größte Schweizer Börse SIX: “Die Schutzmassnahmen können in Ausnahmefällen tatsächlich zu Hürden für in der Schweiz notierte Unternehmen führen.”
Um die Schweiz in den damals laufenden Verhandlungen zu einer Reihe von Themen unter Druck zu setzen, hatte die EU den Schweizer Börsen 2019 den Äquivalenzstatus aberkannt. Dies bedeutete, dass Banken und Vermögensverwalter aus der EU an Schweizer Börse nicht mehr handeln durften. Zum Schutz der heimischen Börsenplätze verbot die Schweizer Regierung den Handel mit Schweizer Aktien an den EU-Aktienmärkten.
Im Frühling 2024 änderte die EU ihre gesetzlichen Grundlagen, sodass der Handel mit Schweizer Aktien an Schweizer Handelsplätzen inzwischen nicht mehr beeinträchtigt ist. Das SIF erachtet nun die Schutzmaßnahmen für die eigenen Börsen nicht mehr als notwendig. In einem Konsultationsverfahren stützten mehrere Parlamentskommissionen diesen Vorstoß in den vergangenen Tagen. Ablehnend äußerte sich der Schweizer Bankenverband, denn die EU-Kommission stufe die Schweizer Börsen immer noch nicht als gleichwertig ein. Auch die SIX steht der Aufhebung der Schutzmassnahmen kritisch gegenüber. In Ausnahmefällen befürworte die SIX aber, dass eine doppelte Börsenkotierung in der EU ermöglicht werde.
Wann die Schweizer Regierung einen Entscheid fällt, ist unklar. Einem Experten zufolge könnte eine Aufhebung der Schutzmassnahmen dann vergleichsweise schnell umgesetzt werden. Ein SGS-Sprecher wollte sich zum Fortschritt der Verhandlungen, den Einzelheiten eines möglichen Deals und den Einfluss der Börsenregeln nicht äußern.
(Bericht von Oliver Hirt und Ariane Lüthi. Redigiert von Olaf Brenner. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)