Grüne schlagen Grundgesetzänderung für Sicherheitsausgaben vor

Berlin (Reuters) – Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt, um höhere Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit zu ermöglichen.

Anders als Union und SPD wollen die Grünen einen größeren Anteil dieser Ausgaben aus dem regulären Bundeshaushalt finanzieren. Erst ab einer Höhe von 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sollen Ausgaben für “Gesamtverteidigung und sicherheitspolitische Aufgaben” nicht auf die Schuldenbremse angerechnet werden. Dies sieht der am Montagabend von der Fraktion beschlossene Entwurf vor. Die Grünen hatten SPD und Union angeboten, dies gemeinsam noch mit dem alten Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu beschließen.

Die Grünen wollen zudem Sicherheit breiter definieren. “Dazu gehören die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit, auch in Systemen kollektiver Sicherheit, der Ausbau nachrichtendienstlicher Fähigkeiten, die Unterstützung für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten, Maßnahmen der Auslandshilfe im Krisenfall, die Stärkung internationaler Organisationen zur Friedenssicherung und der Schutz der Zivilbevölkerung, außerdem der Schutz der informationstechnischen Systeme und der Infrastruktur”, heißt es in dem Beschluss, der für die Sondersitzung des Bundestages am Donnerstag eingebracht wurde.

Union und SPD hatten bei ihren Sondierungen zur Regierungsbildung dagegen vereinbart, Verteidigungsausgaben bereits ab einer Höhe von einem Prozent der Wirtschaftsleistung nicht auf die Schuldenbremse anzurechnen. Damit würden sie sich im Bundeshaushalt im Vergleich zum Grünen-Vorschlag einen Milliarden-Spielraum für andere Ausgaben verschaffen. Auch den von Schwarz-Rot geplanten 500-Milliarden-Schuldentopf für Infrastruktur sehen die Grünen skeptisch. Sie streben stattdessen eine umfassende Reform der Schuldenbremse an, um zusätzliche Investitionen zu ermöglichen. Dies könnte nach Vorstellungen der Grünen der neue Bundestag beschließen, wofür dann aber auch die Stimmen der Linken benötigt würden.

(Bericht von Holger Hansen; Redigiert von Kerstin DörrBei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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