WhatsApp mit Teilerfolg bei Beschwerde gegen EU-Strafe

Brüssel (Reuters) – In einem jahrelangen Streit um mögliche Verstöße gegen europäische Datenschutz-Regeln kann WhatsApp auf eine geringere Strafe hoffen.

In ihren Schlussanträgen empfahl die Generalanwältin Tamara Capeta dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag, der Beschwerde des Messengerdienstes gegen eine angeordnete Zahlung stattzugeben. Die Richter sind daran zwar nicht gebunden, orientieren sich aber häufig an den Vorschlägen.

Im Jahr 2021 hatte der europäische Datenschutzausschuss EDSA die für die Tochter des US-Konzerns Meta zuständige irische Datenschutzbehörde angewiesen, eine Strafe wegen Datenschutz-Verstößen auf 225 Millionen Euro zu erhöhen. Dagegen hatte WhatsApp geklagt und aus formalen Gründen zunächst verloren, weil das Unternehmen nach Einschätzung der unteren Instanz nicht direkt von der EDSA-Entscheidung betroffen sei. Generalanwältin Capeta zufolge ist die Beschwerde aber zulässig. Daher sollte das Verfahren für eine Entscheidung in der Sache an das Gericht zurückverwiesen werden.

(Bericht von Hakan Ersen und Foo Yun Chee. Redigiert von Ralf Bode. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)

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