Washington (Reuters) – In den USA muss das US-Präsidialamt einem Richterentscheid zufolge die Zugangsbeschränkungen für die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) wieder aufheben.
US-Bezirksrichter Trevor McFadden entschied am Dienstag (Ortszeit), dass das Weiße Haus AP-Journalisten wieder den Zugang zum Oval Office, zur Air Force One und zu Veranstaltungen im Weißen Haus gewähren muss. “Das Gericht stellt fest, dass nach dem Ersten Verfassungszusatz die Regierung, wenn sie einigen Journalisten die Türen öffnet – sei es zum Oval Office, zum East Room oder anderswo -, diese Türen dann nicht für andere Journalisten aufgrund ihrer Ansichten schließen kann”, schrieb McFadden in seinem Urteil. McFadden sagte, sein Urteil werde erst am Sonntag in Kraft treten, um der Trump-Regierung Zeit zu geben, gegen seine Entscheidung Berufung einzulegen. Es wird erwartet, dass der Richter in den kommenden Monaten eine endgültige Entscheidung treffen wird.
Das Weiße Haus hatte den Zugang von AP zu mehreren Veranstaltungen mit Trump beschränkt, nachdem die Nachrichtenagentur erklärt hatte, sie werde weiterhin den Namen Golf von Mexiko verwenden, obwohl Trump verlangte, den Namen des Gewässers in Golf von Amerika zu ändern. Das US-Präsidialamt reagierte bisher nicht auf die Bitte um eine Stellungnahme. “Die heutige Entscheidung bestätigt das Grundrecht der Presse und der Öffentlichkeit, frei zu sprechen, ohne dass die Regierung Vergeltungsmaßnahmen ergreift”, sagte AP-Sprecherin Lauren Easton in einer Erklärung. Die AP erklärte in ihrem Stylebook, dass der Golf von Mexiko diesen Namen seit mehr als 400 Jahren trage, und AP als globale Nachrichtenagentur ihn mit seinem ursprünglichen Namen bezeichnen werde. Gleichwohl erkannte AP auch den neuen Namen, den Trump gewählt hat, an.
(Bericht von Andrew Goudsward, geschrieben von Alexandra Falk. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)