(Berichtigt Überschrift, keine Änderungen am Text)
Wilmington (Reuters) – Zum Auftakt eines milliardenschweren US-Prozesses wegen angeblicher Datenschutz-Verstöße hat ein ehemaliges Verwaltungsratsmitglied von Meta das Vorgehen des Gremiums und Gründer Mark Zuckerberg verteidigt.
Bei der Einigung auf eine Strafzahlung von fünf Milliarden Dollar mit der US-Handelsbehörde FTC im Jahr 2019 sei es nicht darum gegangen, Zuckerberg zu schützen, sondern um das Wachstum des Unternehmens, sagte der frühere Direktor Jeffrey Zients am Mittwoch (Ortszeit) vor Gericht im Bundesstaat Delaware. Er erklärte, die FTC habe ursprünglich “mehrere zehn Milliarden Dollar” gefordert. Es sei für das Unternehmen wichtig gewesen, eine Einigung zu erzielen, da Zuckerberg als Vorstandschef eine “treibende Kraft” sei. “Es habe zudem keine Anzeichen für ein Fehlverhalten seinerseits gegeben”, sagte Zients.
Die Kläger werfen dem Mutterkonzern von Facebook und Instagram vor, sein Online-Netzwerk sei illegal, weil es Dritten erlaubt habe, Daten von Nutzern ohne deren Einwilligung abzuschöpfen. Hintergrund ist der 2018 bekannt gewordene Skandal um Cambridge Analytica. Die Politikberatungsfirma hatte Informationen von Facebook-Nutzern für den Wahlkampf von Donald Trump 2016 genutzt. Damals hatte dieser zum ersten Mal die US-Präsidentschaft errungen.
Der Anklage zufolge haben Zuckerberg und weitere aktuelle und ehemalige Manager von Meta kontinuierlich eine 2012 mit der US-Kartellbehörde FTC geschlossene Datenschutz-Vereinbarung missachtet. Die klagenden Meta-Aktionäre forderten daher vom Konzern Entschädigung in Höhe von acht Milliarden Dollar. Diese Summe umfasst die im Zusammenhang mit dem Skandal angefallenen Kosten, inklusive einer fünf Milliarden Dollar schweren Strafe der FTC wegen Missachtung der genannten Vereinbarung.
Neben Zuckerberg sitzen unter anderem Sheryl Sandberg, die früher Metas Tagesgeschäft verantwortet hatte, sowie die Wagniskapitalgeber Marc Andreessen und Peter Thiel auf der Anklagebank. Die Beschuldigten wollten sich zu diesem Thema nicht direkt äußern. In Gerichtsunterlagen hatten sie die Vorwürfe zurückgewiesen. Zu den Klägern gehört der Pensionsfonds der kalifornischen Lehrer. Das Verfahren soll bis zum 25. Juli dauern.
Der Umgang von Meta mit Nutzerdaten ist ein Dauerthema: In Europa sind Klagen wegen der Nutzung personenbezogener Anwenderdaten für das Training Künstlicher Intelligenzen (KI) anhängig. Aus diesem Grund hatte das US-Unternehmen zunächst auf die Einführung seines KI-Assistenten “Meta AI” in Europa verzichtet.
(Bericht von Tom Hals, geschrieben von Hakan Ersen und Bettina Cosima Larrarte. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)