Berlin (Reuters) – 45 schutzbedürftige Afghanen sind am Montag aus Pakistan nach Deutschland ausgeflogen worden.
Ihre Maschine landete am frühen Nachmittag auf dem Flughafen Hannover, wie die Bundesregierung bestätigte. Weitere Flüge sollen folgen. In Pakistan sitzen laut Auswärtigem Amt derzeit rund 2100 Afghanen fest, die eigenen Angaben zufolge eine Zusage für die Aufnahme in Deutschland haben. Laut Innenministerium handelt es sich bei den 45 Ankömmlingen ausschließlich um Afghanen, die über Gerichtsverfahren Visa erstritten hätten. Unter diesen seien keine Ortskräfte. Alle hätten das Aufnahmeverfahren und die Sicherheitsprüfung vollständig durchlaufen.
Außenminister Johann Wadephul (CDU) sprach von einer “außerordentlich schwierigen Situation”. Vor seiner Abreise zu einem Besuch in Indien erläuterte er den Spagat der Bundesregierung. “Wir haben als Koalition klar vereinbart, freiwillige Aufnahmeprogramme zu beenden, dazu stehen wir”, sagte Wadephul. Gleichzeitig betonte er die Verpflichtung, Zusagen einzuhalten: “Wir stehen aber auch dazu, rechtsverbindliche Aufnahmezusagen einzuhalten und sie umzusetzen, das honorieren wir.” Eine wichtige Unterstützung sei die von der pakistanischen Regierung gewährte Fristverlängerung bis zum Jahresende. Jedes Verfahren durchläuft eine genaue Prüfung: Zuerst wird die Rechtsverbindlichkeit der Aufnahmezusage kontrolliert, danach wird bei jedem Antragsteller eine Sicherheitsüberprüfung vorgenommen.
Ein Gerichtsurteil festigte unterdessen die Position der Regierung, dass die Aufnahmebereitschaft Deutschlands noch keine Verpflichtung sei: Der von der Bundesregierung verhängte Stopp des Aufnahmeverfahrens für besonders gefährdete Afghanen ist laut einem Gerichtsurteil rechtmäßig. Eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz hob das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf, wie das Gericht am Montag in Berlin mitteilte.
Im konkreten Fall ging es um einen ehemals hochrangigen afghanischen Richter und seine Familie. Ihnen war bereits im Dezember 2022 die Aufnahme in Deutschland im Rahmen der sogenannten “Überbrückungsliste” in Aussicht gestellt worden.
Als die Familie, die sich inzwischen in Pakistan aufhielt, später ihre Visa beantragte, lehnte das Auswärtige Amt dies mit Verweis auf die generelle Aussetzung des Verfahrens ab. Ein Verwaltungsgericht hatte den Antragstellern zunächst Recht gegeben und argumentiert, aus der ursprünglichen Zusage ergebe sich ein Anspruch auf ein Visum.
Dieser Ansicht widersprach nun das Oberverwaltungsgericht. Eine erklärte Aufnahmebereitschaft allein begründe keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf ein Visum, so die Begründung.
(Bericht von Markus Wacket, Alexander Ratz, Reuters TV; Redigiert von Hans Busemann; Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)