Merz: Einreise von Afghanen nur nach Sicherheitsprüfung

Berlin (Reuters) – Bundeskanzler Friedrich Merz hat betont, dass Deutschland eingegangene Rechtsverpflichtungen gegenüber Afghanen erfüllen wird – aber nur nach einer Sicherheitsprüfung.

Er nehme einen öffentlichen Brief von mehr als 200 Afghaninnen und Afghanen an ihn ernst, sagte Merz am Dienstag in Berlin. “Wir prüfen im Augenblick die Berechtigung zu einer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in jedem Einzelfall.” Es gebe Fälle, die sehr eindeutig seien, und andere, bei denen dies nicht so klar sei. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, es werde versucht, alle berechtigten Personen zunächst nach Pakistan zu bringen.

Der Kanzler betonte: “In jedem Fall steht eine Sicherheitsverantwortung vor jeder gegenwärtigen Einreise.” Die Bundesrepublik Deutschland sei unter der Vorgängerregierung einige Rechtsverpflichtungen eingegangen, “die sie selbstverständlich auch unter dieser Regierung erfüllen muss”, fügte der CDU-Vorsitzende hinzu. “Aber wir stellen das alles unter den Vorbehalt der Überprüfung, insbesondere auf die Sicherheit.”

Am Montag waren 45 schutzbedürftige Afghanen aus Pakistan nach Deutschland ausgeflogen worden. Weitere Flüge sollen folgen. In Pakistan sitzen laut Auswärtigem Amt derzeit rund 2100 Afghanen fest, die eigenen Angaben zufolge eine Zusage für die Aufnahme in Deutschland haben. Laut Innenministerium handelt es sich bei den 45 Ankömmlingen ausschließlich um Afghanen, die über Gerichtsverfahren Visa erstritten hätten. Unter diesen seien keine Ortskräfte. Alle hätten das Aufnahmeverfahren und die Sicherheitsprüfung vollständig durchlaufen.

Der Brief an Merz wurde aber von mehr als 200 Personen unterzeichnet, die von Pakistan vor einer Ausreise nach Deutschland nach Afghanistan zurückgeschickt worden waren und dort nach eigenen Angaben um ihr Leben fürchten. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, der Dienstleister der Bundesregierung stehe mit allen betroffenen Personen in Afghanistan in ständigem Kontakt. Der Schwerpunkt liege derzeit darauf, Personen mit gültiger Aufnahmezusage “eine zügige Freilassung bzw. Rückkehr nach Pakistan in das Ausreiseverfahren unter Einhaltung der pakistanischen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen zu ermöglichen”.

(Bericht von Andreas Rinke, Alexander Ratz; redigiert von Sabine Ehrhardt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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