Düsseldorf (Reuters) – Ein Formfehler bei den EU-Gebührenbescheiden hat dem Facebook-Mutterkonzern Meta und der Videoplattform TikTok vor Gericht zu einem Teilerfolg verholfen.
Das EU-Gericht in Luxemburg gab den Unternehmen recht, dass das von der EU-Kommission angewandte Verfahren zur Festlegung der Abgabe fehlerhaft war. Die Brüsseler Behörde hat nun zwölf Monate Zeit, um nachzubessern. Bereits für 2023 gezahlte Gebühren erhalten die Konzerne jedoch vorerst nicht zurück. Sie müssen zudem die Abgaben vorerst weiterzahlen, da deren Höhe korrekt berechnet wurde.
Die Richter beanstandeten, dass die Methodik zur Berechnung der Gebühr in einem falschen Rechtsverfahren festgelegt wurde. Die EU-Kommission sprach von einer “rein formellen Korrektur” und erklärte, das Gericht habe die Methodik an sich bestätigt.
Große Technologiekonzerne müssen in der EU für ihre Beaufsichtigung durch die Behörden zahlen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der durchschnittlichen Zahl der monatlichen Nutzer. Ihre Berechnungsmethode hatte die EU den Gebührenbescheiden beigelegt. Dem europäischen Digital Services Act (DSA) zufolge hätte die Kommission hierfür aber eine separate Verordnung, einen sogenannten delegierten Rechtsakt erlassen müssen, urteilten die Richter.
Meta begrüßte das Urteil. “Derzeit müssen Unternehmen, die einen Verlust ausweisen, nicht zahlen, selbst wenn sie eine große Nutzerbasis haben oder einen größeren regulatorischen Aufwand verursachen”, teilte ein Sprecher mit. Dies führe dazu, dass andere einen unverhältnismäßig hohen Betrag zahlen müssten. Auch TikTok begrüßte die Entscheidung.
Mit der Gebühr sollen die Kosten für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes für digitale Dienste gedeckt werden. Das Gesetz verpflichtet die Internet-Konzerne, schärfer gegen illegale und schädliche Inhalte auf ihren Webseiten vorzugehen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zu den weiteren zahlungspflichtigen Unternehmen gehören unter anderem Amazon, Apple, Google und die Social-Media-Plattform X.
(Bericht von Anneli Palmen, redigiert von Ralf Banser; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)