Polen verabschiedet mit Blick auf eingefrorene EU-Gelder Justizgesetz

Warschau (Reuters) – Das polnische Parlament hat zwei Gesetze verabschiedet, von denen sich die Regierung erhofft, dass sie zur Freigabe von EU-Geldern in Milliardenhöhe führen.

Ein Gesetz betrifft die von der EU geforderte Justizreform. Demnach soll sich künftig das Oberste Verwaltungsgericht mit Disziplinarfällen von Richtern befassen – und nicht eine Kammer des Gerichtshofs, die nach Ansicht von Kritikern zur Bestrafung von regierungskritischen Richtern genutzt wird. Das zweite Gesetz betrifft die von der EU geforderte Lockerung der Vorschriften für Windpark-Projekte. Damit die Gesetze in Kraft treten können, müssen sie von Präsident Andrzej Duda unterzeichnet werden. Duda kann aber auch sein Veto einlegen oder das Verfassungstribunal mit einer Überprüfung beauftragen. Die EU hält derzeit Gelder an Polen im Volumen von rund 35 Milliarden Euro zurück.

Neben der Frage der Unabhängig der Justiz soll Polen mehr Windparks in Land ermöglichen. Die bestehenden Vorschriften zufolge muss ein Windrad mindestens das Zehnfache seiner Höhe von Wohngebäuden entfernt sein, was den Bau der Anlagen stark erschwert. Die Regierung hatte dann vorgeschlagen, den Mindestabstand deutlich zu verringern. Das Parlament verschärfte das Vorhaben dann aber wieder und verabschiedete nun ein Gesetz, in dem ein Mindestabstand von 700 Meter vorgesehen ist. Das würde nach Ansicht von Investoren die Mehrzahl geplanter Projekte verhindern.

(Bericht von Alan Charlish, Marek Strzelecki, Pawel Florkiewicz, Anna Koper und Gabriela Baczynska; geschrieben von Ralf Bode, redigiert von Birgit Mittwollen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)

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