Karlsruhe (Reuters) – Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge mehrerer Bundestagsabgeordneter gegen die von CDU/CSU, SPD und Grünen geplante Abstimmung über Grundgesetzänderungen zu Schuldenbremse und Sondervermögen abgewiesen.
Das teilte das Karlsruher Gericht am Montag mit.
Abgeordnete der AfD und der FDP sowie BSW und Linke hatten die Beratungszeit als zu kurz beanstandet, dadurch seien ihre Mitwirkungsrechte verletzt. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts kündigte an, die Frage, ob das Gesetzgebungsverfahren die Mitwirkungsrechte von Abgeordneten verletzt, erst im Hauptsacheverfahren zu entscheiden. Im jetzigen Eilverfahren verwiesen die Verfassungsrichter auf die übliche Folgenabwägung vor. Danach wird geprüft, ob die Nachteile schwerwiegender sind, wenn die Abstimmung jetzt verschoben wird, später aber die Klage in der Hauptsache keinen Erfolg hätte. Oder ob umgekehrt die Folgen gravierender sind, wenn die Abstimmung im Bundestag stattfindet und später die Klage Erfolg hätte. Der Zweite Senat führte aus, dass beide Ergebnisse zu irreparablen Nachteilen führen würden.
Unter diesen Voraussetzungen gebe es keinen überragenden Grund, in die parlamentarischen Abläufe durch eine einstweilige Anordnung einzugreifen. Das Gericht verwies auf eine Entscheidung vom 13. März, in der bereits in einer anderen Klage der Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen das Gesetzgebungsverfahren abgelehnt worden war.
(Bericht von Ursula Knapp, redigiert von Ralf Bode.; Bei Rückfragen wenden Sie sich an berlin.newsroom@tr.com)