EU brummt Apple und Meta wegen DMA-Verstößen Strafen auf

Brüssel/Frankfurt (Reuters) – Wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) hat die EU-Kommission erstmals Strafen verhängt.

Der iPhone-Anbieter Apple muss 500 Millionen Euro und die Facebook-Mutter Meta 200 Millionen Euro zahlen, wie die EU-Kommission am Mittwoch mitteilte. Die Bußgelder hätten noch um ein Vielfaches höher ausfallen können, da das Gesetz Strafen von bis zu zehn Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes ermöglicht. Der DMA verpflichtet große Technologiekonzerne unter anderem dazu, ihre Plattformen für Konkurrenten zu öffnen.

Apple kündigte an, gegen den Bescheid Beschwerde einzulegen. Die Entscheidung schade dem Datenschutz und der Sicherheit der Nutzer. Außerdem zwinge sie den Konzern dazu, seine Technologie Dritten gratis zur Verfügung zu stellen. Meta äußerte sich ebenfalls kritisch. “Es geht hier nicht nur um eine Geldstrafe. Die Kommission zwingt uns, unser Geschäftsmodell zu ändern, indem sie Meta einen milliardenschweren Zoll auferlegt.”

Die aktuelle Verkündung fällt in eine kritische Phase der europäisch-amerikanischen Beziehungen. US-Präsident Donald Trump hat Staaten mit Vergeltungszöllen gedroht, wenn sie US-Firmen bestrafen. Dem Kurznachrichtendienst X des Milliardärs Elon Musk und Google drohen ebenfalls EU-Strafen. Im Fall der Alphabet-Tochter ermutige ein US-Urteil die hiesigen Behörden, sagten Insider. Ein Gericht hatte dem Konzern eine illegale beherrschende Stellung im Markt für Online-Werbung attestiert und den Weg für eine Zerschlagung geebnet.

Die Insider begründeten die vergleichsweise milden Strafen gegen Apple und Meta unter anderem damit, dass die EU Vergeltungsaktionen Trumps vermeiden wolle. Außerdem sei die Dauer der Verstöße gegen den 2023 in Kraft getretenen DMA recht kurz.

ZUSTIMMUNG VON VERBRAUCHERSCHÜTZERN UND SOFTWAREFIRMEN

Tim Sweeney, der Chef des “Fortnite”-Machers Epic Games, bezeichnete die EU-Entscheidung dagegen als “gute Nachricht für Software-Entwickler weltweit”. Er forderte ein US-Gesetz nach dem Vorbild des DMA. Epic Games hat Apple und Google wegen der Geschäftspraktiken ihrer App Stores verklagt. In den USA war der Videospiele-Anbieter damit teilweise erfolgreich.

Der Beschluss sei ein wichtiges Zeichen an die großen Technologie-Konzerne, dass sie sich auf dem europäischen Binnenmarkt an die hiesigen Spielregeln halten müssten, sagte Augustin Reyna, der Chef des europäischen Verbraucherschutzverbands BEUC. “Apple und Meta hatten reichlich Zeit, sich an den Digital Markets Act zu halten, haben dies jedoch hinausgezögert und versucht, die Regeln zu ihrem Vorteil zu verdrehen.”

Andreas Audretsch, Vize-Fraktionschef von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, begrüßte zwar die EU-Entscheidung an sich, kritisierte das Strafmaß aber als zu milde. “Die Kommission hätte härter agieren müssen. Es darf kein Zweifel aufkommen, dass die Kommission bereit ist, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um europäisches Recht durchzusetzen”, sagte er der Nachrichtenagentur Reuters.

APP STORE UND ABO-MODELL SIND STEIN DES ANSTOSSES

Apple erhielt eine Strafe, weil nach Einschätzung der EU Drittanbieter von Software ihre Kunden nicht kostenlos auf Angebote außerhalb von Apples App Store hinweisen können. Diese Hürden muss der US-Konzern nun abschaffen. Bei Meta verstößt das Abo-Modell für Facebook und Instagram, bei dem Nutzer für eine werbefreie Version der Online-Netzwerke zahlen müssen, gegen die EU-Regularien. Die EU hatte die Ermittlungen gegen Apple und Meta vor etwa einem Jahr eingeleitet. Beide Konzerne haben nun zwei Monate Zeit, den Forderungen der EU nachzukommen, sonst können tägliche Strafen verhängt werden. In einem separaten Verfahren hatte Apple unlängst eine Strafe abgewendet, indem der Konzern es Nutzern erleichtert, die Standard-Suchmaschine in ihren Internet-Browsern zu wählen.

Auf die Aktienkurse von Apple und Meta hatte die aktuelle EU-Entscheidung kaum Einfluss. Dank der allgemein positiven Stimmung an den Aktienbörsen gewannen die Titel der beiden Konzerne an der Wall Street bis zu sechs Prozent.

(Bericht von Foo Yun Chee, Jan Strupczewski und Hakan Ersen; unter Mitarbeit von Supantha Mukherjee und Holger Hansen, redigiert von Myria Mildenberger. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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