BGH – Gewerbetreibende können bei Lockdown Mieten kürzen
Karlsruhe (Reuters) – Gewerbetreibende können bei einer Pandemie-bedingten Schließung ihrer Geschäftsräume grundsätzlich ihre Mietzahlungen kürzen. Die staatlich angeordnete Schließung stelle eine Störung der Geschäftsgrundlage dar, begründete der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch sein Urteil. Die Höhe des Mietabschlags muss allerdings im Einzelfall geprüft werden. (Az. XII ZR 8/21) Der Lockdown sei ein unvorhergesehenes Ereignis, …
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